RÜCKERSTATTUNG

Für einen unvollständigen Antrag können Sie eine volle Rückerstattung erhalten.

Je nachdem, in welchem ​​Stadium sich Ihr Antrag befindet, können wir eine teilweise Rückerstattung des Geldbetrags auf Ihre Bank/Karte in Betracht ziehen. Für uns fallen Gebühren von der Regierungsbehörde, dem Anbieter und dem Zahlungsportal an, die für uns nicht erstattungsfähig sind. Diese Fixkosten können nicht erstattet werden, wenn Ihr Antrag bereits bei der Regierungsbehörde eingereicht wurde.

Die Regierungsabgabe kann nicht zurückerstattet werden, sobald der Antrag offiziell auf der Website der zuständigen Einwanderungsbehörde eingereicht wurde, unabhängig vom Ergebnis Ihres eVisa-Antrags.

Wir geben den Migranten keine Einwanderungsberatung, sondern Migrationsberatung.

Wir bieten administrative Unterstützung und Expertenprüfungen an. Wir helfen Ihnen auch bei der Übersetzung aus anderen Sprachen ins Englische.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, lesen Sie bitte unsere: